Allgemeine Geschäftsbedingungen – Swiss Services&Sales

Stand: 11. Oktober 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Dienstleistungen von Swiss Services&Sales gegenüber Unternehmen und selbstständig Erwerbstätigen im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit.

Vertragspartner ist: Peter M Zbinden, auftretend unter

Swiss Services&Sales
Im Zentrum 13A
6043 Adligenswil
Schweiz

Telefon: +41 79 277 11 77
E-Mail: info@swissservicessales.ch
Website: https://www.swissservicessales.ch

Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn sie dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht und von ihm angenommen wurden. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

2. Dienstleistungen

Swiss Services&Sales unterstützt Auftraggeber insbesondere in den Bereichen Kundenbetreuung, Verkaufsunterstützung sowie administrative und organisatorische Koordination.

Dazu können gehören:

  • Bearbeitung und Weiterleitung von Kundenanfragen;

  • Nachfassen bei Offerten und vereinbarten Kundenkontakten;

  • Terminvereinbarung und Terminorganisation;

  • Betreuung bestehender Kunden- und Händlerkontakte;

  • Koordination von Mustern, Nachbestellungen und Informationen;

  • Dokumentation der bearbeiteten Vorgänge.

Leistungsumfang, Zuständigkeiten, Termine und Vergütung werden für jeden Auftrag vereinbart.

Swiss Services&Sales erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig. Ein bestimmter Umsatz, eine Mindestanzahl an Terminen oder ein Verkaufserfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Angebote und Vertragsabschluss

Informationen auf der Website dienen der Orientierung und stellen für sich allein kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Ein Vertrag kommt durch die Annahme einer verbindlichen Offerte oder durch eine anderweitige übereinstimmende Vereinbarung zustande. Die Vereinbarung kann auch per E-Mail erfolgen.

Vor Beginn eines Auftrags oder einer Pilotphase werden die Leistungen und die Vergütung festgelegt. Eine Pilotphase ist nur kostenlos, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Durchführung und Vertretungsbefugnis

Swiss Services&Sales arbeitet selbstständig und stimmt die Durchführung mit dem Auftraggeber ab.

Kontakte im Namen des Auftraggebers erfolgen innerhalb der vereinbarten Zuständigkeiten und Kommunikationsvorgaben.

Ohne ausdrückliche Vollmacht ist Swiss Services&Sales nicht berechtigt, für den Auftraggeber Verträge abzuschliessen, Preise oder Rabatte verbindlich zuzusagen, Garantien abzugeben oder Zahlungen entgegenzunehmen.

Fachliche Produktentscheidungen und verbindliche Lieferzusagen verbleiben beim Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für den Auftrag erforderlichen Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner und Zugänge rechtzeitig bereit. Dazu gehören insbesondere aktuelle Produktinformationen, Preise und Vorgaben zur Kundenkommunikation.

Er stellt sicher, dass bereitgestellte Kontaktdaten und Unterlagen für den vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen.

Beide Parteien beachten die auf ihre Tätigkeit anwendbaren Datenschutz- und Werbevorschriften. Swiss Services&Sales darf rechtswidrige Weisungen ablehnen.

Zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender Informationen oder geänderter Anforderungen wird vor seiner Ausführung abgestimmt.

6. Vergütung und Auslagen

Die Vergütung erfolgt nach der vereinbarten Stundenvergütung, Pauschale oder einer gesondert geregelten Erfolgsvergütung.

Bei Abrechnung nach Zeitaufwand wird die geleistete Arbeitszeit nachvollziehbar dokumentiert. Ein vereinbartes Kostendach darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

Bei einer Erfolgsvergütung werden insbesondere der vergütungsberechtigte Erfolg, die Zuordnung von Abschlüssen, die Berechnungsgrundlage und die Fälligkeit ausdrücklich vereinbart.

Reise- und sonstige Auslagen werden nur zusätzlich verrechnet, wenn sie vorgängig genehmigt wurden.

Preise werden in Schweizer Franken angegeben. Die Offerte weist aus, ob und in welchem Umfang Mehrwertsteuer geschuldet ist.

7. Rechnungsstellung und Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden laufende Aufträge monatlich und einmalige Aufträge nach Abschluss abgerechnet.

Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar.

Vorauszahlungen sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden. Sie werden mit den erbrachten Leistungen verrechnet.

Bei ausbleibender Zahlung kann Swiss Services&Sales nach Mahnung, angemessener Nachfrist und entsprechender Ankündigung weitere Leistungen im gesetzlich zulässigen Umfang aussetzen.

8. Laufzeit und Beendigung

Die Laufzeit wird individuell vereinbart. Eine befristete Pilotphase endet ohne automatische Verlängerung zum vereinbarten Zeitpunkt.

Soweit auf den Vertrag das schweizerische Auftragsrecht anwendbar ist, bleibt das gesetzliche Recht beider Parteien zur jederzeitigen Beendigung gemäss Art. 404 OR vorbehalten.

Zur Nachvollziehbarkeit soll eine Beendigung möglichst per E-Mail mitgeteilt werden. Gesetzliche Rechte werden dadurch nicht von einer bestimmten Form abhängig gemacht.

Bei Vertragsende werden die bis dahin erbrachten Leistungen sowie vereinbarte, berechtigterweise angefallene Auslagen abgerechnet. Bei Pauschalen erfolgt die Abrechnung entsprechend dem erbrachten Leistungsanteil. Nicht verbrauchte Vorauszahlungen werden zurückerstattet.

Gesetzliche Schadenersatzansprüche bei einer Beendigung zur Unzeit bleiben vorbehalten.

9. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich. Dies betrifft insbesondere Kundenkontakte, Preise, Geschäftsabläufe, Zugangsdaten und Geschäftsunterlagen.

Die Informationen dürfen ausschliesslich zur Durchführung des Auftrags verwendet werden. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen bleiben vorbehalten.

Die Vertraulichkeitspflicht besteht nach Vertragsende fort.

Die Verwendung des Namens oder Logos des Auftraggebers als Referenz bedarf seiner vorgängigen Zustimmung.

10. Datenschutz und Kundendaten

Bearbeitet Swiss Services&Sales Personendaten im Auftrag des Auftraggebers, erfolgt dies ausschliesslich für die vereinbarten Zwecke und nach dessen rechtmässigen Weisungen.

Eine Nutzung dieser Daten für eigene Werbung oder für andere Auftraggeber ist ausgeschlossen.

Soweit erforderlich, vereinbaren die Parteien vor Beginn der Datenbearbeitung die Einzelheiten der Auftragsbearbeitung. Dazu gehören insbesondere Zugriffsrechte, Sicherheitsmassnahmen, eingesetzte Systeme sowie Rückgabe und Löschung der Daten.

Der Einsatz weiterer Auftragsbearbeiter und eine Bearbeitung im Ausland werden vorgängig abgestimmt und müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Sicherheitsvorfälle mit Bezug zu den Auftragsdaten werden dem Auftraggeber unverzüglich nach Bekanntwerden mitgeteilt.

Für die Bearbeitung von Daten zu eigenen administrativen Zwecken gilt ergänzend die Datenschutzerklärung von Swiss Services&Sales.

11. Unterlagen und Arbeitsergebnisse

Unterlagen und Daten des Auftraggebers verbleiben in dessen Verfügungsbereich.

Vereinbarte Berichte und Dokumentationen werden dem Auftraggeber für die vorgesehene geschäftliche Verwendung zur Verfügung gestellt.

Bereits vorhandene eigene Vorlagen, Methoden und allgemeines Fachwissen von Swiss Services&Sales verbleiben bei Swiss Services&Sales. Vertrauliche Inhalte des Auftraggebers dürfen dabei nicht weiterverwendet werden.

Nach Vertragsende werden Unterlagen und Daten nach Vereinbarung zurückgegeben oder gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.

12. Beanstandungen und Haftung

Beanstandungen sollen möglichst zeitnah mitgeteilt werden, damit eine Klärung oder Verbesserung möglich ist. Das Unterlassen einer sofortigen Mitteilung führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Ansprüche.

Swiss Services&Sales haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für schuldhafte Verletzungen der eigenen Vertragspflichten.

Das Ausbleiben eines wirtschaftlichen Erfolgs begründet für sich allein keine Pflichtverletzung, sofern dieser Erfolg nicht ausdrücklich geschuldet war.

13. Verhinderung und Leistungsunterbrüche

Bei Krankheit, technischen Störungen oder anderen erheblichen Hindernissen informiert Swiss Services&Sales den Auftraggeber möglichst frühzeitig.

Die Parteien stimmen das weitere Vorgehen und erforderliche Terminänderungen ab. Gesetzliche Beendigungsrechte bleiben bestehen.

Nicht erbrachte Leistungen werden nicht verrechnet. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden entsprechend angerechnet oder zurückerstattet.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht.

Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, sind die für Adligenswil, Kanton Luzern, zuständigen Gerichte zuständig. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.